Jörg Scheidereiter Christian Mehldau Rolf Löscher

Ablauf und Kosten

Für eine Anfrage für ein Erstgespräch können Sie unsere telefonischen Sprechzeiten montags, mittwochs, freitags zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr sowie donnerstags von 14:30 Uhr bis 15:00 Uhr nutzen. Falls Ihre Anfrage an einen bestimmten Kollegen geht, können Sie auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen bzw. eine Anfrage per Email senden. Falls keiner der Kollegen einen Termin für einen Erstgespräch frei hat, bitten wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt während der Sprechzeit wieder anzurufen. Eine Warteliste besteht nicht.

Die psychotherapeutische Sprechstunde steht am Beginn der Behandlung. Sie ist als eine unverbindliche Möglichkeit zur Beratung und Information angelegt. Hier können Sie Ihr Anliegen schildern, ihre Fragen über eine mögliche psychotherapeutische Behandlung stellen, ebenso Fragen zur Indikation einer Psychotherapie und die richtige Behandlungsform. Die psychotherapeutische Sprechstunde bildet auch die Eingangsvoraussetzung für eine Psychotherapie, falls sie nicht aus stationärer Behandlung überwiesen wurden. Die darauf folgenden 2-4 probatorischen Sitzungen dienen der Klärung des Behandlungszieles, der Behandlungsmethoden, wie der Überprüfung der therapeutischen Arbeitsbeziehung.

Inhaltlich wird in den ersten Sitzungen die aktuelle Problematik besprochen, die lebensgeschichtlichen Hintergründe (Anamnese) dazu erhoben und eine Diagnostik erstellt. Auf diesen Kenntnissen basierend wird dann mit Ihnen zusammen ein individuelles Verständnis der Problematik erstellt. Im Anschluß daran werden die Ziele der Therapie und ein darauf abgestimmter Behandlungsplan besprochen. Hintergrund bilden dabei Modelle der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.

Die probatorischen Sitzungen wie auch die Aufnahme einer Psychotherapie sind freiwillig und setzen voraus, daß der Patient/in wie auch der Psychotherapeut sich für eine Zusammenarbeit entscheiden. Eine Psychotherapie kann von Ihrer Seite jederzeit beendet werden. Die Sitzungen finden in der Regel in einem wöchentlichen Rhythmus statt, die Sitzungen dauern 50 Minuten.

Entscheiden sich der Patient / die Patientin und Therapeut für eine Zusammenarbeit, wird bei der Krankenkasse einen Antrag zur Kostenübernahme gestellt. Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse gilt: alle Sitzungen können nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Kosten für Sie entstehen nicht. In der Regel wird zuerst eine Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen beantragt, sowie bei Bedarf darauf eine zweite Kurzzeittherapie (KZT 1 und KZT 2). Danach kann dies bei Bedarf in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Das maximale Behandlungskontingent beträgt 100 Sitzungen. Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell sehr unterschiedlich, richtet sich vor allem sich nach Art, Indikation und Schwere der Problematik. Die Abrechnung für Gruppentherapie verläuft nach einem ähnlichem Schema.

Die Möglichkeiten der Abrechnung über eine private Krankenversicherung klären Sie am besten direkt mit dem Behandler.